Über uns – AGB
Nachfolgend können Sie unsere vtours GmbH, urlaubstransfers und vfly AGB einsehen und downloaden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vtours GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen von urlaubstransfers.de
1.1. urlaubstransfers.de betreibt ein Buchungsportal für Transferleistungen. Der Nutzer des Portals kann die Verfügbarkeit von Transfers verschiedener Transferunternehmen (zusammenfassend „Anbieter“ genannt) entsprechend der von Ihnen gemachten Eingaben prüfen. Weiterhin kann der Nutzer einen Vertrag über die von Ihnen gewählte Beförderung mit dem jeweiligen Anbieter abschließen.
1.2. urlaubstransfers.de tritt ausschließlich als Vermittler der Beförderungsleistung der jeweiligen Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen urlaubstransfers.de und dem Nutzer kommt im Falle einer Buchung einer Beförderungsleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung der Beförderungsleistung ist.
1.3. Mit der Anmeldung bieten Sie dem ausgewählten Anbieter den Abschluss eines Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme durch den ausgewählten Anbieter oder durch eine Annahme seitens urlaubstransfers.de im Namen des Anbieters zustande. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch urlaubstransfers.de oder dem jeweiligen Anbieter an den Kunden zustande.
1.4. Dem vermittelten Vertrag liegen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB des Anbieters) zugrunde. Darin sind Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, etc. sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt. Die
entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Nutzer auf der Website zur Einsichtnahme und
Akzeptanz bereitgestellt.
1.5. Der Vertragstext und die Bestelldaten werden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und im Wege der Vertragsabwicklung an die ausgewählten Vertragspartner (z. B. Beförderungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen, etc.) weitergeleitet.
2. Pflichten des Kunden
Mängel der Vermittlungsleistung sind gegenüber urlaubstransfers.de unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
3. Buchungsabwicklung
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis des Anbieters ist verbindlich. Urlaubstransfers.de ist zur Entgegennahme und zu dem Einzug der Forderung berechtigt. Die Bezahlung ist mit Kreditkarte (Visa oder MasterCard), über SEPA-Lastschriftverfahren (sofern zwischen Buchung und dem ersten Transfer der Buchung mindestens 6 Wochen liegen) und per SOFORT-Überweisung möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird der Betrag bei Vertragsschluss fällig, und zu diesem Zeitpunkt von der angegebenen Kreditkarte abgebucht. Wenn die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt wird, erteilen Sie der vtours GmbH ein SEPA-Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, welche an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Fällt der Fäl- ligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Kreditinstitutes oder kommt es am Fälligkeitstag zu unvorhergesehenen Übermittlungsstörungen, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag.
4. Haftung von urlaubstransfers.de
4.1. Die einzelnen Angaben zu den Beförderungsleistungen beruhen auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird von urlaubstransfers.de nicht übernommen. Dies gilt nicht, soweit urlaubstransfers.de fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung für das Kennenmüssen solcher Umstände auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
4.2. urlaubstransfers.de haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
4.3. Im Übrigen haftet urlaubstransfers.de bei Schäden, bei denen es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung wegen übernommener Garantien oder bei der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In jedem Fall, soweit es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf den dreifachen Wert der vermittelten Beförderungsleistung. Weiterhin ist die Haftung für die Folgen höherer Gewalt, Anordnungen von Behörden, inneren Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen urlaubstransfers.de oder deren Lieferanten beeinflusst werden, ausgeschlossen.
5. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und urlaubstransfers.de findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im
Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe der Ansprüche der Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. urlaubstransfers.de, eine Marke der Firma Vtours GmbH, Weissenburger Str. 30, 63739 Aschaffenburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens
1. Abschluss des Vertrages und Bezahlung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns oder durch urlaubstransfers.de in unserem Namen zustande. Sie erhalten zusammen mit unserer Bestätigung auch ihren Transfer-Gutschein per E-Mail.
Die Bezahlung ist bei Buchung fällig und über Kreditkarte (Visa oder MasterCard), über unser Lastschriftverfahren oder per SOFORT-Überweisung möglich. Der Betrag wird bei Vertragsschluss von der von Ihnen angegebenen Kreditkarte oder von dem von Ihnen angegebenen Konto durch uns oder urlaubstransfer.de abgebucht
2. Wir stellen die gebuchten Transfers wie folgt zu Verfügung:
- Transfer Flughafen/Hotel
Für den gebuchten Flughafen und Ankunftszeitpunkt vom Flughafen zum Hotel wird eine Wartezeit bis 60 Min. ab gebuchten Ankunftszeitpunkt auf den Transfer als zumutbar vereinbart.
- Transfer Hotel/Flughafen
Die Festlegung der Abholzeit vom Hotel wird durch den örtlichen Leistungserbringer unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Abflugzeit festgelegt. Ab 24 Stunden vor Abreise erhalten Sie Informationen über die genaue Abholzeit im Hotel. Hierzu steht Ihnen in vielen Ländern eine Service-Hotline zur Verfügung. Details entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunfts- bzw. Abflugzeiten sind verbindlich.
Im Beförderungspreis sind ein Koffer sowie ein Handgepäckstück pro Person inkludiert. Außerdem kann pro Buchung ein Kinder-Buggy kostenfrei mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Sondergepäck und Zusatzkoffern ist gegen Gebühr möglich, sofern Sie dieses bei der Transferbuchung ausgewählt haben.
3. Leistungsänderungen
Eine Änderung von Leistungen nach Vertragsschluss auf Ihren Wunsch ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:
Änderungen der Flugdaten am gewünschten Reisetermin können Sie eigenständig über www.urlaubstransfers.de vornehmen. Änderungen sind bis 48 Std. vor planmäßiger Ankunft möglich. Bei Nichtanzeigen von geänderten Flugdaten erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
Sollten Sie vor Ort von Ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter über eine Änderung der Rückflugdaten informiert werden, so kontaktieren Sie bitte unverzüglich unseren örtlichen Leistungserbringer, um die Abholzeit neu festzulegen.
Der Reisetermin kann um maximal drei Tage verschoben werden.
Eine Änderung des Reiseziels, der Beförderungsart und des Zielflughafens ist nicht möglich.
4. Kündigung
Sie können jederzeit vor Beginn der Beförderung vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns oder vtours. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Beförderungsleistungen nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorbereitungen verlangen. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
- bis 72 Std. vor Beginn der Beförderungsleistung EUR 11,- / pro Buchung
- danach und bei Nichtantritt der Beförderungsleistung 100 %.
5. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Beförderungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
Sie haften für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Fluginformationen. Soweit diese nicht korrekt sein sollten, entfällt jeder Beförderungsanspruch, Schadensersatzansprüche im Verhältnis zu uns sind ausgeschlossen.
Unsere Anschrift finden Sie in den Reiseunterlagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von vfly
1. Anwendungsbereich und Anwendbarkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Buchung von vfly-Flügen. Ver-tragspartnerin für die gebuchten Flugleistungen ist die vtours GmbH. Die Nutzung eines vfly-Fluges zur Pro-duktion einer Pauschalreise im Sinne des § 651 a BGB ist untersagt, soweit keine ausdrückliche gesonderte schriftliche Genehmigung durch vtours vorliegt. Soweit Dritte ohne Genehmigung einen vfly-Flug in eine Pauschalreise einbinden sollten, sind wir nicht vertragliche Luftfrachtführerin.
Zusätzlich zu diesen AGB verweisen wir auf die Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesell-schaft, die ausführender Luftfrachtführer ist. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Im Rahmen des Buchungsvorgangs ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbild, Ausweis oder Ersatzdokument übereinstimmende Vor- und Nachname des/der Reiseteilnehmer anzuwenden. Bei nachträglicher Benennung eines tatsächlichen Reiseteilnehmers findet Zif-fer 7.2 Anwendung.
Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig. Sie haben die Möglichkeit Ihre Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder mit SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Der in der Rechnung genann-te Betrag wird zum Fälligkeitstermin eingezogen. Wenn die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt wird, erteilen Sie der vtours GmbH ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, welche an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Fällt der Fälligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Kreditinstitutes oder kommt es am Fällig-keitstag zu unvorhergesehenen Übermittlungsstörungen, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag.
Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 EUR zu erheben.
Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andernfalls ist kein Vertrag abgeschlossen worden. Eine eventuell geleistete Anzahlung erstatten wir sodann unverzüglich.
Wird der Flugpreis auch nach erfolgloser Mahnung und Letztzahlungsfrist nicht geleistet, wird vtours vom Vertrag zurücktreten und die Buchung entsprechend Ziffer 6.2. abrechnen. Auf eine Fristsetzung kann ver-zichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr er-folgversprechend ist. In diesem Fall kann vfly vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch auf die Beförde-rung durch die jeweilige Fluggesellschaft entfällt.
3. Leistungen
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch den je-weiligen Luftfrachtführer. Die Beförderung mit dem ausführenden Luftfrachtführer beschränkt sich auf die ge-buchte Direktverbindung, jedoch nicht auf Anschlussflüge. Für das Erreichen von Abflügen einschl. An-schlussflügen und Zu-/ Abbringer-fahrten ist der Fluggast selbst verantwortlich. Eine Haftung von vfly besteht nicht und wird ausgeschlossen.
Sollte der Fluggast dennoch einzelne über vfly buchbare Flüge kombinieren, geschieht dies auf sein eigenes Risiko, es sei denn, die Buchung erfolgt im Rahmen eines von vfly für den Flug angebotenen Umsteigeange-bots (Umsteigeverbindungstarif).
4. Leistungsänderung
vfly und der ausführende Luftfrachtführer sind berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierbei werden vfly und der ausführendes Luftfrachtführer nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die dem Sicherheitsstandard des ausführenden Luftfrachtführers entsprechen und wenn diese vom Luftfahrt-Bundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde ge-nehmigt wurde. vfly wird den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrich-ten, sobald dieses feststeht.
Änderungen der eingesetzten Fluggeräte oder der verwendeten Flugnummer kann der ausführende Luft-frachtführer jederzeit vornehmen.
5. Nachträgliche Preiserhöhung
vfly behält sich vor, das im Beförderungsvertrag vereinbarte Beförderungsentgelt nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht für vfly vorhersehbar oder vermeidbar waren. Eine Erhöhung des Beförderungsentgeltes ist nach Vertragsschluss zulässig im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderung und /oder Einführung von luftfahrtspe-zifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen) oder Emissionszertifikationskosten, sofern dies dem Fluggast unverzüglich, und zwar spätestens bis zum 21. Tag vor Abflug mitgeteilt wird. Bei Preiserhöhungen in Höhe von mehr als 5% des Nettopreises für die Flugbeförderung (exklusive Gebühren und Abgaben) ist er Fluggast berechtig, ohne Gebühren vom Beförderungsvertrag zurückzutreten.
Die Nachbelastung erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der vorstehend in Absatz 1. ge-nannten Kosten, Abgaben und Gebühren durch Weiterbelastung dieses Betrages an den Fluggast. In ande-ren Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz wird vfly dem Fluggast nachbelasten.
6. Rücktritt durch den Reisegast
Sie können bis 24 Stunden vor Antritt der ersten Flugstrecke vom Vertrag zurücktreten. Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rück-trittserklärung bei uns. Nach Antritt des Hinfluges ist bei Stornierung des Rückfluges für diesen keine Erstat-tung möglich. Eine etwaige von Ihrem Reisebüro bei Buchung erhobene Servicepauschale wird nicht erstat-tet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, eine Stornierung unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich zu erklären.
Bei Stornierung haben Sie abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung folgende anteilige Flugpreise an vtours zu entrichten:
bei Stornierung bis 30 Tage vor Abflug 50% des Flugpreises
Ab dem 29. Tag bis 9.Tag vor Abflug 75% des Flugpreises
Ab dem 8. Tag bis 4. Tag vor Abflug 85% des Flugpreises
Ab dem 3. Tag vor Abflug sowie bei Nichterscheinen 100% des Flugpreises
Wir lassen uns dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwen-dungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erwerben.
7. Umbuchungen, Ersatzperson
Werden von Ihnen nach Buchung des Fluges, aber noch vor Antritt der ersten Flugstrecke, Änderungen hin-sichtlich des Termins, des Ziels oder des Abflughafens vorgenommen, müssen wir, soweit nach den Bedin-gungen der ausführenden Fluggesellschaft dies möglich ist, die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Haus entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR je Fluggast.
Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir, soweit nach den Bedingungen der ausführenden Flug-gesellschaft dies möglich ist, Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unse-rem Hause entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR je Fluggast.
8. Sitzplatzreservierung
Auf vielen Flügen kann bis 48 Std. vor dem geplanten Abflug eine Sitzplatzreservierung gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden.
Nachfolgender Personenkreis darf bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden nicht in den Notaus-gangsreihen sitzen:
• Babys und Kinder (bis einschl. 11 Jahre)
• Personen, die Tiere in der Kabine mitführen,
• werdende Mütter,
• körperlich und/oder geistig behinderte Personen,
• Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind.
Mit der Reservierung am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuch-ten Personen nicht zutreffen. Sollte dies doch der Fall sein, ist die Fluggesellschaft berechtigt, der/den betref-fenden Person/en ohne Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Im Zweifel trifft die Entscheidung das Besatzungspersonal.
Die Beförderung von Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ist in der Regel zu einem reduzierten Kleinkindtarif gem. Angebot möglich, soweit die Beförderung des Kleinkindes angemeldet wurde. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeitpunkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alter bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein Kleinkind begleiten. Für die Beförderung eines Kleinkindes unter 2 Jahren im Kindersitz muss ein Sitzplatz gebucht werden.
9. Check-In
Soweit wir Ihnen keine andere Zeit mitteilen, sind Sie verpflichtet, mindestens 3 Std. zur Abfertigung vor der gebuchten Abflugzeit am Check-In zu erscheinen.
Der Fluggast muss so rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, dass er spätestens 45 Min. vor ge-buchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist (bei Abflügen aus Tel Aviv und Algier 60 Min.). Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen besteht kein Anspruch auf Beförderung. Der Fluggast bleibt zur Zah-lung des Flugpreises verpflichtet. Vorstehendes gilt auch für das Einchecken per Internet, falls der Fluggast nicht mit der Bordkarte und zugelassenem Handgepäck zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit zum Ab-flug am Boarding-Gate zum Einsteigen erscheint.
10. Ein- und Ausreisebestimmungen
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass die für die Ein- und Ausreise notwendigen Reisedokumente, Visa, ärztliche Atteste, Impfzeugnisse, etc., die nach den Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen der betref-fenden Länder erforderlich sind, für sich selbst, mitreisende Kinder und mitgeführte Tiere zu beschaffen und beim Check-In vorgelegt werden können. Auf mögliche Besonderheiten bei Visabestimmungen für ausländi-sche Staatsbürger wird ausdrücklich hingewiesen. In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren Autorisierungsformulare ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Der Fluggast ist für die Vollständigkeit der Dokumente verantwortlich, dies gilt auch für Kleinkinder.
Der ausführende Luftfrachtführer ist gesetzlich verpflichtet, die Beförderung zu unterlassen, wenn Aus- oder Einreisebestimmungen nicht erfüllt sind oder Beförderungsdokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden können.
11. Flugänderungen / Flugzeitbestätigungen
vfly und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekanntgegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen im angemessenen Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu reduzieren und vfly wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren.
Der Fluggast ist verpflichtet, die Flugzeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Flugnummer im Zeitraum ab 48. Std. vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.
12. Haftung und Klagefrist
Die Beförderung unterliegt dem Übereinkommen vom 28.03.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschrif-ten über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) sowie der Verordnung EG 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung. Das Montrealer Überein-kommen regelt und beschränkt die Haftung der vfly für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder Be-schädigung von Gepäck oder für Verspätungen.
Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:
• Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) von Fluggästen (ca. 120.000 EUR) je Fluggast bleibt uns der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilwei-se (mit) verursacht hat, vorbehalten. Insofern sind wir von einer Haftung befreit (Artikel 20 MÜ). Für ei-nen darüber hinaus gehenden Schaden haftet die vfly dann nicht, wenn wir nachweisen, dass der Scha-den nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen unsererseits oder der von uns beauftragen Personen oder ausschließlich auf rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unter-lassen eines Dritten zurückzuführen ist (Artikel 21 MÜ). vfly zahlt einen Vorschuss zur Deckung der un-mittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.
• Bei Zerstörung, Verlust, auch Teilverlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck auf 1.000 SZR (ca. 1.200 EUR). Übersteigt der Wert Ihres aufgegebenen Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist. Eine Versicherung ist im Beförderungspreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine Versicherung im Falle des Rücktritts und für den Fall des Abhandenkommens oder der Beschädigung von Reisegepäck abzuschließen. Wir vermitteln Ihnen gerne eine solche Versiherung unseres Versicherungspartners ELVIA - Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München. Wir sind mit der Schadensregulierung der Versicherung nicht betraut.
• Bei Verspätung der Luftbeförderung des Reisenden auf 4.150 SZR (ca. 5.100 EUR).
Eine Beschädigung, den Verlust, auch Teilverlust oder die Zerstörung von Reisegepäck müssen Sie uns so-bald wie möglich schriftlich mitteilen. Im Falle der Beschädigung, des Verlustes, auch Teilverlustes, ist eine Meldung des Schadens am Flughafen erforderlich; Ihnen wird ein sogenannter PIR ausgehändigt. Wird das aufgegebene Gepäck ohne einen PIR bei der Auslieferung angenommen, so wird vermutet bis zum Beweis des Gegenteils, dass wir Ihnen das aufgegebene Gepäck unbeschädigt und vollständig abgeliefert haben. Kratzer, kleine Dellen und Abschürfungen stellen keinen Schaden am aufgegebenen Gepäck, sondern Ab-nutzungserscheinungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs dar. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Reise-gepäck den Beanspruchungen der Beförderung im Rahmen des Luftverkehrs genügt und insbesondere aus-reichenden Schutz vor eindringender Nässe bietet.
Bei einer Beschädigung oder Teilverlust aus dem aufgegebenen Reisegepäck muss die schriftliche Mitteilung unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck Ihnen zur Verfügung steht, bei uns eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Versendung der schriftlichen Mitteilung. Die Aushändigung eines PIR wahrt nicht die oben genannten Fristen.
Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben durch die vorbenannten Bestimmungen unberührt.
Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.
13. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-nehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Flugge-sellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel in-formieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Be-förderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
14. Reiserücktrittskosten- Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.
15. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
16. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die per-sonenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, so-weit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechend dem Stand Ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbe-halten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berech-tigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deut-sches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Sie können uns an unserem Firmensitz in Aschaffenburg verklagen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas ande-res zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingba-re Bestimmungen eines Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.
vfly ist eine Marke der vtours GmbH
Vertragspartner: vtours GmbH
Weißenburger Straße 30
D-63739 Aschaffenburg
geschäftsführer Achim Schneider
amtsgericht Aschaffenburg, Germany HRB 9085
Stand: Oktober 2018