Über uns – AGB
Nachfolgend können Sie unsere vtours GmbH, urlaubstransfers und vfly AGB einsehen und downloaden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der vtours GmbH
vtours GmbH AGB Januar 2021 (PDF)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der vtours GmbH als Veranstalter von Pauschalreisen und anderen Reiseleistungen, insbesondere Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Pauschalreisevertrages und/oder Vertrages über die Leistungen einer Ferienreise, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhaltet, anbietet, sowie den Reisenden bzw. Gästen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen in individuell geschlossenen Verträgen gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2.) erklären Sie, diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.
1.2 Mit der persönlichen Anrede (z.B. „Sie“, Ihnen“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenige Person bezeichnet, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.3 Mit der Ich-Form (z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die vtours GmbH bezeichnet.
1.4 Der Begriff Reisevertrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst Verträge über Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25.11. 2015 und Verträge über Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten.
1.5. Reisender im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, wer aufgrund des Reisevertrages berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.6. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch.
1.7. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen und/oder der Reisenden werden nicht Bestandteil des Reisevertrages und/oder Beherbergungsvertrages.
1.8. Sofern Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wurden Ihnen von uns vor Abschluss der Buchung die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt, zur Verfügung gestellt.
1.9. Um Ihnen eine höhere Flexibilität bei Änderungen Ihrer ursprünglichen Reiseplanung zu ermöglichen, bieten wir u.a. sogenannte „FLEX-Angebote“ an. Ist Ihre Reise bei Buchung als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet, gelten abweichend zu unseren Standardkonditionen hinsichtlich Anzahlung und Stornierung andere Bedingungen, die im Folgenden unter 7.1. sowie 10.3. explizit dargestellt sind.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder -tabellen sowie sonstige Anpreisung oder Bewerbungen von Reiseleistungen unsererseits – auch solche, welche sich auf einen konkreten Zeitraum beziehen und/oder einen konkreten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen benennen – stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt gegenüber uns abzugeben.
2.2 Mit Buchung der Reiseleistungen bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages für private Zwecke verbindlich an. Ein von Ihnen gegenüber uns abgegebenes Angebot ist für Sie bindend. Wir sind berechtigt, dieses Angebot binnen angemessener Frist, mindestens jedoch drei Tagen, nach Zugang des Angebots anzunehmen. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3 Wir übersenden Ihnen und/oder den Reisenden bei oder nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung in Textform. Grundlage von Angebot und Annahme und damit Vertragsinhalt sind ausschließlich der Inhalt der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Hotel- und/oder Leistungsbeschreibung von uns und der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung.
3.4 Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und Dritte, welche mit der Erbringung von Leistungen durch uns beauftragt werden (z.B. Hotels), sind nicht bevollmächtigt oder sonst berechtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus der für den Reisezeitraum geltenden aktuellen Reisebeschreibung von uns und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, abändern, und/oder über die Reisebeschreibung von uns bzw. die in der Reisebestätigung/Rechnung vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen.
2.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch uns zustande. Sie bedarf, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.6 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von uns vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Antritt der Reise erklären.
2.7 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten zusätzlich zu den vorstehenden Regelungen folgende Bestimmungen für den Vertragsabschluss:
2.7.1 Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
2.7.2 Ihnen steht zur Korrektur der Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
2.7.3 Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.7.4 Soweit der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie darüber sowie über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
2.7.5 Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Buttons im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung verbindlich an.
2.7.6 Ihnen wird der Eingang der Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.7.7 Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages. Der Vertrag kommt durch unsere Reisebestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist, keiner besonderen Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermitteln.
2.7.8 Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ oder eines entsprechenden Button im Rahmen des Ablaufs der Online-Buchung durch entsprechende unmittelbare Darstellung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten oder es wird Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss von uns eine Reisebestätigung in gesetzlich vorgeschriebener Form, wenigstens jedoch in Textform, übermittelt. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweils maßgeblichen Ausschreibung und der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Vollendet ein Kind während der Reise das 2. Lebensjahr, gelten bei der Reiseanmeldung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen.
4. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, sofern
- die Änderung unerheblich ist und
- wir die Änderung vor Reisebeginn erklären und
- wir Sie in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten.
4.2 Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (wie z.B. dem Bestimmungsort, der Reiseroute, dem Transportmittel, der Unterkunft, der Mahlzeiten, der inkludierten Besichtigungen und Ausflüge), oder Ihren für Sie kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen einer von uns bestimmten, angemessene Frist verlangen, wenn
- aufgrund eines nach Vertragsschluss eingetretenen Umstandes die Durchführung der Pauschalreise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder unter Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und
- unser Angebot auf Änderung vor Reisebeginn erfolgt.
Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt.
Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer der Reiseleistungen wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der urprünglich gebuchten Reise steht. Dies gilt bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung entsprechend.
Sofern Sie von dem Reisevertrag zurücktreten, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten. Etwaige darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.
5. Kundengeldabsicherung
Bei Verträgen über Pauschalreisen sind Ihre Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651 r BGB abgesichert. Über die entsprechende Absicherung erhalten Sie mit der Reisebestätigung eine vom Kundengeldabsicherer oder auf dessen Veranlassung ausgestellte Bestätigung nach Art. 252 des EG-BGB (Sicherungsschein) als Nachweis. Ferner werden wir Ihnen Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in gesetzlich vorgeschriebener Form mitteilen. Vorstehendes gilt nicht bei Verträgen über anderen Reiseleistungen, insbesondere Ferienreisen, die ausschließlich die Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus beinhalten.
6. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Bezahlung
6.1 Aufgrund des Reisevertrages sind Sie verpflichtet, die im Rahmen des Reisevertrages vereinbarte Vergütung (Reisepreis) zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu entrichten.
6.2 Die für die Bezahlung der Vergütung zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten (vgl. Ziffer 8.) werden Ihnen vor Abgabe Ihres Angebots auf Abschluss des Reisevertrages mitgeteilt, wobei Ihnen immer mindestens eine gängige Zahlungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten zur Verfügung steht.
7. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Anzahlung, Restzahlung, Fälligkeit, Verzug, Rücktritt wegen Verzug
7.1 Die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung ist sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung zu leisten.
Sie beträgt grundsätzlich 20%, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Um Ihnen die attraktivsten Urlaubsangebote bieten zu können, nutzen wir vielfach spezielle Flugtarife unserer Fluganbieter, die wir unabhängig vom Zeitpunkt des Fluges unmittelbar nach Buchung bezahlen müssen.
Für Angebote, die als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet sind, beträgt die Anzahlung bei Flugreisen 50 EUR pro Person und bei Ferienreisen (ausschließlich Unterbringung in einem Hotel / Pension / Ferienwohnung/-haus) 50 EUR pro Buchung.
Soweit im Rahmen unserer Gesamtkalkulation eine erhöhte Anzahlung in Höhe von 40 % gerechtfertigt ist, werden wir Sie bei der Buchung rechtzeitig hierauf hinweisen.
Die Fälligkeit tritt in keinem der oben genannten Fälle ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5.1 dargestellt erfüllt haben.
7.2 Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (die Restzahlung) ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne nochmalige Aufforderung zu zahlen. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5.1 dargestellt erfüllt haben.
7.3 Bei kurzfristigen Buchungen, welche 30 Tage oder weniger vor Reiseantritt erfolgen, ist die gesamte Vergütung sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten. Die Fälligkeit tritt nicht ein, bevor wir unsere gesetzlichen Pflichten wie in Ziffer 5.1 dargestellt erfüllt haben.
7.4 Die Gebühren im Falle eines Reiserücktritts (vgl. Ziff. 10.) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziff. 11.) werden jeweils sofort fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem (geplanten) Reisebeginn, zu leisten.
7.5 Die Prämie für eine eventuell vermittelte Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Sie und/oder die Reisenden sind verpflichtet, diese binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem Tag vor dem Reisebeginn, zu leisten.
7.6 Wir sind berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung, mithin also der vollständigen Zahlung von Anzahlung und Restzahlung vor Reisebeginn, die Erbringung der Reiseleistungen zu verweigern.
7.7 Sie kommen mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit in Verzug.
7.8 Sie kommen in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie nicht spätestens binnen 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Textform Zahlung leisten. Sofern Sie Verbraucher sind, gilt dies nur, wenn Sie in der Rechnung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen werden. Sie kommen ferner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn Sie die Zahlung verweigern. Die Erklärung der Zahlungsverweigerung kann auch konkludent erfolgen, z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift oder Kreditkartenbelastung oder durch Rücklastschrift.
7.9 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl kein zur Kündigung des Reisevertrages berechtigter Reisemangel vorliegt, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Nachfristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Ihnen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10.2 und 10.4 zu berechnen. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist
7.10 Vor Eingang des Geldes werden keine Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt.
8. Vertragspflichten von Ihnen / der Reisenden: Zahlungsarten
Abhängig vom Buchungsweg gelten für die nachfolgend benannten Zahlungsarten die dort benannten Bedingungen:
Barzahlung: Barzahlung ist möglich, wenn:
- die Buchung in einem lokalen Reisebüro (Ladengeschäft) erfolgt und
- das Reisebüro Barzahlung für Leistungen von uns anbietet und
- Barzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Die Zahlungen sind spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt.
Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Überweisung:
Überweisung ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
SOFORT-Überweisung:
SOFORT-Überweisung (Besondere Form des Online-Bankings) ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- SOFORT-Überweisung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Der Zahlungsempfänger, an den Sie die Zahlungen bis spätestens zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.) zu leisten haben, wird im Rahmen der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
SEPA-Lastschrift: SEPA-Lastschrift ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- SEPA-Lastschrift für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird eine verkürzte Prenotifikation-Frist von 2 Tagen für diese SEPA-Lastschriftmandate vereinbart. Über den Lastschrifteinzug wird der Kunde mit der Buchungsbestätigung informiert.
Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Konto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
Kreditkartenzahlung: Zahlung per Kreditkarte ist möglich, wenn:
- die Buchung im Reisebüro, telefonisch oder online erfolgt und
- eine von uns akzeptierte Kreditkarte - derzeit VISA und Mastercard
- verwendet wird und Kreditkartenzahlung für die gewählte Reise von uns angeboten wird.
Bei Bezahlung im Reisebüro muss die Kreditkarte bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden oder die PIN eingegeben werden. Bei telefonischer Buchung oder Online-Buchung müssen Kreditkarten-Nr., Karten-Inhaber, Ablaufdatum und Prüfziffer angegeben werden.
Die Abbuchungen von der Kreditkarte erfolgen zu den Fälligkeitsterminen (vgl. Ziffer 7.). Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Kreditkartenkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten zu erheben.
Die Reiseunterlagen stehen ca. 8 Tage vor Beginn der Reise zur Verfügung und werden elektronisch an die bei Buchung hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die E-Mail-Adresse kann auch diejenige des Reisebüros sein.
9. Aufrechnung
Sie und/oder der Gast sind zur Aufrechnung gegenüber uns nur mit gegenüber uns bestehenden, von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
10. Rücktritt durch den Reisegast
10.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt in Textform erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
10.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch etwaige anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
10.3 Zur Vereinfachung haben wir unseren Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Abhängigkeit von dem verbleibenden Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn wie folgt pauschaliert:
Für unsere Standardprodukte:
Bei Flugreisen:
- bei Stornierung bis 40 Tage vor Reisebeginn 30 %,
- ab dem 39. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 40 %,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65 %,
- ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80 %,
- ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 %,
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Bei Ferienreisen (ausschließlich Unterbringung in einem Hotel/Pension/Ferienwohnung/-haus):
- bei Stornierung bis 40 Tage vor Reisebeginn 20 %,
- ab dem 39. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 30 %
- ab dem 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 %,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %,
- ab dem 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 70 %,
- am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Für Ausnahmen zu unseren Standardprodukten („FLEX-Angebote“):
Für Angebote bei Flugreisen, die als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet sind:
- bei Stornierung bis 22 Tage vor Reisebeginn 50 EUR pro Person,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 65 %,
- ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 80 %,
- ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 85 %,
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Für Angebote bei Ferienreisen (ausschließlich Unterbringung in einem Hotel/Pension/ Ferienwohnung/-haus), die als „FLEX-Angebot“ gekennzeichnet sind:
- bei Stornierung bis 22 Tage vor Reisebeginn 50 EUR pro Buchung,
- ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %,
- ab dem 14. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 70 %,
- am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass uns tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind.
10.4. Im Falle eines Rücktritts sind bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben.
11. Umbuchungen, Vertragsübertragungen
11.1 Umbuchungen bei Reisen mit Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel und die Beförderungsart sowie die Abflughäfen sind nach Vertragsschluss nicht mehr möglich. Hinsichtlich der Unterkunft, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps können Änderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden. Neben den effektiv entstehenden Mehrkosten wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) berechnet. Die genauen Kosten für die Umbuchung erfragen Sie bitte vorab bei uns.
11.2 Umbuchungen bei Reisen ohne Flug:
Änderungen auf Ihren Wunsch hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps, sind bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei einer Umbuchung werden die effektiv entstehenden Mehrkosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 EUR je Reisenden (jedoch maximal 50 EUR pro Buchung) erhoben.
Änderungen ab 29 Tage vor Reiseantritt, sind unabhängig von der Art der Reise, nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich (vgl. Ziff. 10.3.).
11.3 Vertragsübertragung:
Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisebeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
Wir können in diesem Fall die Erstattung der uns tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten verlangen oder dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Reisebeginn
12.1 Sofern wir bei einer Reiseausschreibung, spätestens bevor Sie eine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgeben, auf eine Mindestteilnehmerzahl und eine Frist bis zu der unser Rücktritt möglich ist hinweisen, können wir, soweit sich weniger Personen für diese Reise angemeldet haben, binnen der Ihnen mitgeteilten Frist, die Vertragsgegenstand geworden ist, vor Reiseantritt, vom Reisevertrag zurücktreten. Folgende Fristen dürfen nicht unterschritten werden:
- bei Reisen mit einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen bis 20 Tage vor Reisebeginn,
- bei Reisen mit einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen bis 7 Tage vor Reisebeginn,
- bei Reisen mit einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reisebeginn.
12.2 Sind wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert, können wir durch unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund vor Reisebeginn erfolgende Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Solche Umstände liegen auch vor, wenn wir vor Reisebeginn Kenntnis erlangen von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen.
12.3 Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12. vom Reisevertrag zurück, werden wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurückerstatten.
13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Verschaffung einer Pauschalreise frei von Reisemängeln. Die Pauschalreise ist frei von Reisemängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Pauschalreise frei von Reisemängeln,
- wenn sie sich für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen eignet, ansonsten
- wenn sie sich für den gewöhnlichen Nutzen eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist und die der Reisende nach der Art der Pauschalreise erwarten kann, und
- wenn wir die Reiseleistungen nicht oder nicht mit unangemessener Verspätung verschaffen.
13.2 Unsere vertragliche Haftung für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft von uns herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3 Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde und es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Möglicherweise darüberhinausgehende zwingende Ansprüche aufgrund von internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.4 Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen lassen bzw. ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, gelten diese Voraussetzungen oder Beschränkungen auch zu unseren Gunsten.
13.5 Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe
- internationaler Übereinkünfte oder
- auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder
- nach der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
13.6 Wir haften nicht für Leistungen, welche nicht Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reisevertrages sind, wie z.B. von Ihnen vor Ort mit Drittanbietern geschlossene Verträge über touristische Leistungen (z.B. Ausflüge).
14. Mängelanzeige
Sie bzw. die Reisenden sind dazu verpflichtet, uns einen etwaig auftretenden Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die von uns bezeichnete Stelle. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Sofern Sie uns entgegen dieser Ziffer einen etwaigen Reisemangel schuldhaft nicht unverzüglich anzeigen und wir daher Ihrer Beschwerde nicht abhelfen konnten, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz uns gegenüber.
15. Verjährung
15.1. Bei Pauschalreisen verjähren vertragliche Ansprüche, sowie sonstige Ansprüche, welche nicht Schadensersatzansprüche sind, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte oder an dem Sie und/oder die Reisenden von dem Schaden Kenntnis erlangt haben bzw. hätten erlangen müssen. Der spätere Zeitpunkt ist maßgeblich. Zwingende gesetzliche Hemmungstatbestände bleiben unberührt
15.2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, welche einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Leistungserbringer einer kürzeren oder zwingend einer längeren Verjährungsfrist unterwerfen, so gilt diese Verjährungsfrist auch für Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber betreffend dieser Reiseleistungen.
15.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.
16. Beschwerdeverfahren und Online-Streitbeilegung
Sofern Sie mit der Erbringung der Vertragsleistungen nicht zufrieden sind können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Sie erreichen diesen unter: kundenservice@vtours.de
Wir nehmen nicht an dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung teil. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischem Rechtsverkehr geschlossen wurden auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform https://ec.europa.eu/info/index_de hin.
17. Pass-, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, sowie die ungefähren Fristen der Erlangung von Visa sowie gesundheits-polizeiliche Formalitäten unterrichtet. Soweit mit Ihnen nicht ausdrücklich vereinbart, sind für die Einhaltung dieser Pass- und Visumserfordernisse sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten und aller weiteren für die Durchführung der Reise geltenden gesetzlichen Vorschriften die Reisenden selbst verantwortlich. Für eine etwaige Verletzung solcher Vorschriften und deren Folgen haften wir nicht.
18. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
19. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
20. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten der Reisenden ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Übereinstimmung mit dem BDSG und der DSGVO. Sofern Sie und/oder ein Reisender einer weitergehenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden diese unsererseits nur zum Zwecke der Erfüllung des Reisevertrages und für sonstige eigene geschäftliche Zwecke von uns genutzt. Sie und/oder ein Reisender kann jederzeit Auskunft über die ihn betreffenden, von uns erhobenen, verarbeiteten, gespeicherten und übermittelten personenbezogenen Daten sowie deren Löschung oder Sperrung verlangen.
21. Schlussbestimmungen
21.1 Gerichtsstand ist - sofern Sie und/oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben - Aschaffenburg. Sofern Sie und/oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ist Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und der Reise der Sitz von uns, Aschaffenburg.
21.2 Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist
21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Reisevertrages oder Teile derselben unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Gültigkeit der anderen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser AGB oder des Reisevertrages.
vtours GmbH
Weißenburger Str. 30
D-63739 Aschaffenburg
Tel.: +49 (0)6021 86211- 785
E-Mail: service@vtours.de
Stand: Januar 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen von urlaubstransfers.de
urlaubstransfers AGB Juli 2017 (PDF)
1.1. urlaubstransfers.de betreibt ein Buchungsportal für Transferleistungen. Der Nutzer des Portals kann die Verfügbarkeit von Transfers verschiedener Transferunternehmen (zusammenfassend „Anbieter“ genannt) entsprechend der von Ihnen gemachten Eingaben prüfen. Weiterhin kann der Nutzer einen Vertrag über die von Ihnen gewählte Beförderung mit dem jeweiligen Anbieter abschließen.
1.2. urlaubstransfers.de tritt ausschließlich als Vermittler der Beförderungsleistung der jeweiligen Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung der Anbieter. Zwischen urlaubstransfers.de und dem Nutzer kommt im Falle einer Buchung einer Beförderungsleistung ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung der Beförderungsleistung ist.
1.3. Mit der Anmeldung bieten Sie dem ausgewählten Anbieter den Abschluss eines Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme durch den ausgewählten Anbieter oder durch eine Annahme seitens urlaubstransfers.de im Namen des Anbieters zustande. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls bei Übersendung einer Rechnung durch urlaubstransfers.de oder dem jeweiligen Anbieter an den Kunden zustande.
1.4. Dem vermittelten Vertrag liegen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB des Anbieters) zugrunde. Darin sind Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, etc. sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Nutzers geregelt. Die
entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Nutzer auf der Website zur Einsichtnahme und
Akzeptanz bereitgestellt.
1.5. Der Vertragstext und die Bestelldaten werden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und im Wege der Vertragsabwicklung an die ausgewählten Vertragspartner (z. B. Beförderungsunternehmen, Kreditkartenunternehmen, etc.) weitergeleitet.
2. Pflichten des Kunden
Mängel der Vermittlungsleistung sind gegenüber urlaubstransfers.de unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Nutzers aus dem
Vermittlungsvertrag, soweit es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
3. Buchungsabwicklung
Der in der Buchungsbestätigung angegebene Preis des Anbieters ist verbindlich. Urlaubstransfers.de ist zur Entgegennahme und zu dem Einzug der Forderung berechtigt. Die Bezahlung ist mit Kreditkarte (Visa oder MasterCard), über SEPA-Lastschriftverfahren (sofern zwischen Buchung und dem ersten Transfer der Buchung mindestens 6 Wochen liegen) und per SOFORT-Überweisung möglich. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird der Betrag bei Vertragsschluss fällig, und zu diesem Zeitpunkt von der angegebenen Kreditkarte abgebucht. Wenn die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt wird, erteilen Sie der vtours GmbH ein SEPA-Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, welche an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Fällt der Fäl- ligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Kreditinstitutes oder kommt es am Fälligkeitstag zu unvorhergesehenen Übermittlungsstörungen, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag.
4. Haftung von urlaubstransfers.de
4.1. Die einzelnen Angaben zu den Beförderungsleistungen beruhen auf den Angaben der Anbieter. Eine Garantie hierfür wird von urlaubstransfers.de nicht übernommen. Dies gilt nicht, soweit urlaubstransfers.de fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung für das Kennenmüssen solcher Umstände auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
4.2. urlaubstransfers.de haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung selbst.
4.3. Im Übrigen haftet urlaubstransfers.de bei Schäden, bei denen es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung wegen übernommener Garantien oder bei der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. In jedem Fall, soweit es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf den dreifachen Wert der vermittelten Beförderungsleistung. Weiterhin ist die Haftung für die Folgen höherer Gewalt, Anordnungen von Behörden, inneren Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen urlaubstransfers.de oder deren Lieferanten beeinflusst werden, ausgeschlossen.
5. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und urlaubstransfers.de findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im
Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe der Ansprüche der Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. urlaubstransfers.de, eine Marke der Firma Vtours GmbH, Weissenburger Str. 30, 63739 Aschaffenburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens
1. Abschluss des Vertrages und Bezahlung
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns oder durch urlaubstransfers.de in unserem Namen zustande. Sie erhalten zusammen mit unserer Bestätigung auch ihren Transfer-Gutschein per E-Mail.
Die Bezahlung ist bei Buchung fällig und über Kreditkarte (Visa oder MasterCard), über unser Lastschriftverfahren oder per SOFORT-Überweisung möglich. Der Betrag wird bei Vertragsschluss von der von Ihnen angegebenen Kreditkarte oder von dem von Ihnen angegebenen Konto durch uns oder urlaubstransfer.de abgebucht
2. Wir stellen die gebuchten Transfers wie folgt zu Verfügung:
- Transfer Flughafen/Hotel
Für den gebuchten Flughafen und Ankunftszeitpunkt vom Flughafen zum Hotel wird eine Wartezeit bis 60 Min. ab gebuchten Ankunftszeitpunkt auf den Transfer als zumutbar vereinbart.
- Transfer Hotel/Flughafen
Die Festlegung der Abholzeit vom Hotel wird durch den örtlichen Leistungserbringer unter Berücksichtigung der uns mitgeteilten Abflugzeit festgelegt. Ab 24 Stunden vor Abreise erhalten Sie Informationen über die genaue Abholzeit im Hotel. Hierzu steht Ihnen in vielen Ländern eine Service-Hotline zur Verfügung. Details entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunfts- bzw. Abflugzeiten sind verbindlich.
Im Beförderungspreis sind ein Koffer sowie ein Handgepäckstück pro Person inkludiert. Außerdem kann pro Buchung ein Kinder-Buggy kostenfrei mitgenommen werden.
Die Mitnahme von Sondergepäck und Zusatzkoffern ist gegen Gebühr möglich, sofern Sie dieses bei der Transferbuchung ausgewählt haben.
3. Leistungsänderungen
Eine Änderung von Leistungen nach Vertragsschluss auf Ihren Wunsch ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:
Änderungen der Flugdaten am gewünschten Reisetermin können Sie eigenständig über www.urlaubstransfers.de vornehmen. Änderungen sind bis 48 Std. vor planmäßiger Ankunft möglich. Bei Nichtanzeigen von geänderten Flugdaten erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
Sollten Sie vor Ort von Ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter über eine Änderung der Rückflugdaten informiert werden, so kontaktieren Sie bitte unverzüglich unseren örtlichen Leistungserbringer, um die Abholzeit neu festzulegen.
Der Reisetermin kann um maximal drei Tage verschoben werden.
Eine Änderung des Reiseziels, der Beförderungsart und des Zielflughafens ist nicht möglich.
4. Kündigung
Sie können jederzeit vor Beginn der Beförderung vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns oder vtours. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Beförderungsleistungen nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorbereitungen verlangen. Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
In der Regel belaufen sich die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
- bis 72 Std. vor Beginn der Beförderungsleistung EUR 11,- / pro Buchung
- danach und bei Nichtantritt der Beförderungsleistung 100 %.
5. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Beförderungspreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.
Sie haften für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Fluginformationen. Soweit diese nicht korrekt sein sollten, entfällt jeder Beförderungsanspruch, Schadensersatzansprüche im Verhältnis zu uns sind ausgeschlossen.
Unsere Anschrift finden Sie in den Reiseunterlagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von vfly
1. Anwendungsbereich und Anwendbarkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Buchung von vfly-Flügen. Vertragspartnerin für die gebuchten Flugleistungen ist die vtours GmbH. Die Nutzung eines vfly-Fluges zur Produktion einer Pauschalreise im Sinne des
§ 651 a BGB ist untersagt, soweit keine ausdrückliche gesonderte schriftliche Genehmigung durch vtours vorliegt. Soweit Dritte ohne Genehmigung einen vfly-Flug in eine Pauschalreise einbinden sollten, sind wir nicht vertragliche Luftfrachtführerin.
Zusätzlich zu diesen AGB verweisen wir auf die Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft, die ausführender Luftfrachtführer ist. Diese stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.
2. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beförderungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Im Rahmen des Buchungsvorgangs ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbild, Ausweis oder Ersatzdokument übereinstimmende Vor- und Nachname des/der Reiseteilnehmer anzuwenden. Bei nachträglicher Benennung eines tatsächlichen Reiseteilnehmers findet Ziffer 7.2 Anwendung.
Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig. Sie haben die Möglichkeit Ihre Zahlung per Überweisung, Kreditkarte oder mit SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Der in der Rechnung genannte Betrag wird zum Fälligkeitstermin eingezogen. Wenn die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt wird, erteilen Sie der vtours GmbH ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, welche an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Fällt der Fälligkeitstag auf keinen Geschäftstag des Kreditinstitutes oder kommt es am Fälligkeitstag zu unvorhergesehenen Übermittlungsstörungen, so gilt der folgende Geschäftstag als Fälligkeitstag.
Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behalten wir uns zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 EUR zu erheben.
Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 7 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Andern- falls ist kein Vertrag abgeschlossen worden. Eine eventuell geleistete Anzahlung erstatten wir sodann unverzüglich.
Wird der Flugpreis auch nach erfolgloser Mahnung und Letztzahlungsfrist nicht geleistet, wird vtours vom Ver- trag zurücktreten und die Buchung entsprechend Ziffer 6.2. abrechnen. Auf eine Fristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht und daher eine Fristsetzung vor Abflug nicht mehr erfolgversprechend ist. In diesem Fall kann vfly vom Vertrag zurücktreten und der Anspruch auf die Beförderung durch die jeweilige Fluggesellschaft entfällt.
3. Leistungen
Leistungsgegenstand ist die Erbringung der mit der Buchung bestätigten Beförderungsleistung durch den jeweiligen Luftfrachtführer. Die Beförderung mit dem ausführenden Luftfrachtführer beschränkt sich auf die gebuchte Direktverbindung, jedoch nicht auf Anschlussflüge. Für das Erreichen von Abflügen einschl. Anschlussflügen und Zu-/ Abbringerfahrten ist der Fluggast selbst verantwortlich. Eine Haftung von vfly besteht nicht und wird ausgeschlossen.
Sollte der Fluggast dennoch einzelne über vfly buchbare Flüge kombinieren, geschieht dies auf sein eigenes Risiko, es sei denn, die Buchung erfolgt im Rahmen eines von vfly für den Flug angebotenen Umsteigeangebots (Umsteigeverbindungstarif).
4. Leistungsänderung
vfly und der ausführende Luftfrachtführer sind berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierbei werden vfly und der ausführendes Luftfrachtführer nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die dem Sicherheitsstandard des ausführenden Luftfrachtführers entsprechen und wenn diese vom Luftfahrt- Bundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wurde. vfly wird den Flug- gast über die Identität des ausführen- den Luftfahrtunternehmens unterrichten, sobald dieses feststeht.
Änderungen der eingesetzten Fluggeräte oder der verwendeten Flugnummer kann der ausführende Luftfrachtführer jederzeit vornehmen.
5. Nachträgliche Preiserhöhung
vfly behält sich vor,dass im Beförderungsvertrag vereinbarte Beförderungsentgelt nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht für vfly vorhersehbar oder vermeidbar waren. Eine Erhöhung des Beförderungsentgeltes ist nach Vertragsschluss zulässig im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderung und
/oder Einführung von luftfahrtspezifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen) oder Emissionszertifikationskosten, sofern dies dem Fluggast unverzüglich, und zwar spätestens bis zum 21. Tag vor Abflug mitgeteilt wird. Bei Preiserhöhungen in Höhe von mehr als 5% des Nettopreises für die Flugbeförderung (exklusive Gebühren und Abgaben) ist er Fluggast berechtig, ohne Gebühren vom Beförderungsvertrag zurückzutreten
Die Nachbelastung erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung der vorstehend in Absatz 1. genannten Kosten, Abgaben und Gebühren durch Weiterbelastung dieses Betrages an den Fluggast. In anderen Fällen werden die zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des Flugzeuges geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz wird vfly dem Fluggast nachbelasten.
6. Rücktritt durch den Reisegast
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns dasjenige anrechnen, was wir gewöhnlich infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben haben.
7. Umbuchungen, Ersatzperson
Werden von Ihnen nach Buchung des Fluges, aber noch vor Antritt der ersten Flugstrecke, Änderungen hinsichtlich des Termins, des Ziels oder des Abflughafens vorgenommen, müssen wir, soweit nach den Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft dies möglich ist, die entstehen- den Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Haus entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR je Fluggast.
Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir, soweit nach den Bedingungen der ausführenden Fluggesellschaft dies möglich ist, Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Für den Mehraufwand in unserem Hause entsteht (zusätzlich) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR je Fluggast.
8. Sitzplatzreservierung
Auf vielen Flügen kann bis 48 Std. vor dem geplanten Abflug eine Sitzplatzreservierung gegen Zahlung einer nicht erstattungsfähigen Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden.
Nachfolgender Personenkreis darf bedingt durch Sicherheitsauflagen der Behörden nicht in den Notausgangs- reihen sitzen:
- Babys und Kinder (bis einschl. 11 Jahre)
- Personen, die Tiere in der Kabine mitführen,
- werdende Mütter,
- körperlich und/oder geistig behinderte Personen,
- Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind.
Mit der Reservierung am Notausgang sichern Sie zu, dass diese Kriterien für Sie und die von Ihnen gebuchten Personen nicht zutreffen. Sollte dies doch der Fall sein, ist die Fluggesellschaft berechtigt, der/den betreffen- den Person/en ohne Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr einen anderen Sitzplatz zuzuweisen. Im Zweifel trifft die Entscheidung das Besatzungspersonal.
Die Beförderung von Kleinkindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr ist in der Regel zu einem reduzierten Kleinkindtarif gem. Angebot möglich, so- weit die Beförderung des Kleinkindes angemeldet wurde. Maßgeblich zur Feststellung des Alters ist der Zeit- punkt des Antritts des Fluges, bei Hin- und Rückflügen ist maßgeblich das Alters bei Antritt des Rückfluges. Jeder Erwachsene darf nur ein Kleinkind begleiten. Für die Beförderung eines Kleinkindes unter 2 Jahren im Kindersitz muss ein Sitzplatz gebucht werden.
9. Check-In
Soweit wir Ihnen keine andere Zeit mitteilen, sind Sie verpflichtet, mindestens 2 Std. zur Abfertigung vor der gebuchten Abflugzeit am Check-In zu erscheinen.
Der Fluggast muss so rechtzeitig am Abfertigungsschalter erscheinen, dass er spätestens 45 Min. vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist (bei Abflügen aus Tel Aviv und Algir60 Min.). Bei nicht rechtzeitigem Eintreffen besteht kein Anspruch auf Beförderung. Der Flug- gast bleibt zur Zahlung des Flugpreises verpflichtet. Vorstehendes gilt auch für das Einchecken per Internet, falls der Fluggast nicht mit der Bordkarte und zugelassenem Handgepäck zu der auf der Bordkarte angegebenen Zeit zum Abflug am Boarding- Gate zum Einsteigen erscheint.
10. Ein- und Ausreisebestimmungen
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass die für die Ein- und Ausreise notwendigen Reisedokumente, Visa, ärztliche Atteste, Impfzeugnisse, etc., die nach den Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen der betreffenden Länder erforderlich sind, für sich selbst, mitreisende Kinder und mitgeführte Tiere zu beschaffen und beim Check-In vorgelegt werden können. Auf mögliche Besonderheiten bei Visabestimmungen für ausländische Staatsbürger wird ausdrücklich hingewiesen. In manchen Ländern müssen Jugendliche unter 18 Jahren Autorisierungsformulare ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen. Der Fluggast ist für die Vollständigkeit der Dokumente verantwortlich, dies gilt auch für Kleinkinder.
Der ausführende Luftfrachtführer ist gesetzlich verpflichtet, die Beförderung zu unterlassen, wenn Aus- oder Einreisebestimmungen nicht erfüllt sind oder Beförderungsdokumente/Nachweise nicht vorgelegt werden können.
11. Flugänderungen / Flugzeitbestätigungen
vfly und der ausführende Luftfrachtführer sind nach besten Kräften bemüht, Fluggäste und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekanntgegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen im angemessenen Umfang unterliegen. Der ausführende Luftfrachtführer wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das not- wendige Maß zu reduzieren und vfly wird Fluggäste frühzeitig darüber informieren.
Der Fluggast ist verpflichtet, die Flug- zeit telefonisch unter der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Flugnummer im Zeitraum ab 48. Std. vor dem geplanten Abflug bestätigen zu lassen. Die Unterlassung einer solchen Rückbestätigung berechtigt den ausführenden Luftfrachtführer zur Streichung der Weiterflug- oder Rückflugbuchung.
12. Haftung und Klagefrist
Die Beförderung unterliegt dem Übereinkommen vom 28.03.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) sowie der Verordnung EG 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung. Das Montrealer Übereinkommen regelt und beschränkt die Haftung der vfly für Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder für Verspätungen.
Nach dem Montrealer Übereinkommen ist die Haftung wie folgt beschränkt:
Es gibt keine Höchsthaftungsbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Bei Schäden bis zu 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) von Fluggästen (ca.120.000 EUR) je Fluggast bleibt uns der Nachweis, dass der Geschädigte durch sein Verschulden den Schaden ganz oder teilweise (mit) verursacht hat, vorbehalten. Insofern sind wir von einer Haftung befreit (Artikel 20 MÜ). Für einen darüber hinaus gehenden Schaden haftet die vfly dann nicht, wenn wir nachweisen, dass der Schaden nicht auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen unsererseits oder der von uns beauftragen Personen oder ausschließlich auf rechts- widriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen eines Dritten zurückzuführen ist (Artikel 21 MÜ). vfly zahlt einen Vorschuss zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse des Anspruchsberechtigten.
Bei Zerstörung, Verlust, auch Teilverlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenen Gepäck auf 1.000 SZR (ca.1.200 EUR). Übersteigt der Wert Ihres aufgegebenen Reisegepäcks diesen Betrag, so sollten Sie den Luftfrachtführer bei der Abfertigung informieren oder vor der Reise sicherstellen, dass das Gepäck voll versichert ist. Eine Versicherung ist im Beförderungspreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend, eine Versicherung im Falle des Rücktritts und für den Fall des Abhandenkommens oder der Beschädigung von Reisegepäck abzuschließen. Wir vermitteln Ihnen gerne eine solche Versicherung unseres Versicherungspartners ELVIA - Versicherungsgesellschaft AG, 81536 München. Wir sind mit der Schadensregulierung der Versicherung nicht betraut.
Bei Verspätung der Luftbeförderung des Reisenden auf 4.150 SZR (ca. 5.100 EUR).
Eine Beschädigung, den Verlust, auch Teilverlust oder die Zerstörung von Reisegepäck müssen Sie uns sobald wie möglich schriftlich mitteilen. Im Falle der Beschädigung, des Verlustes, auch Teilverlustes, ist eine Meldung des Schadens am Flughafen erforderlich; Ihnen wird ein sogenannter PIR ausgehändigt. Wird das auf- gegebene Gepäck ohne einen PIR bei der Auslieferung angenommen so wird vermutet bis zum Beweis des Gegenteils, dass wir Ihnen das auf- gegebene Gepäck unbeschädigt und vollständig abgeliefert haben. Kratzer, kleine Dellen und Abschürfungen stellen keinen Schaden am aufgegebenen Gepäck, sondern Abnutzungserscheinungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs dar. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Reisegepäck den Beanspruchungen der Beförderung im Rahmen des Luftverkehrs genügt und insbesondere ausreichenden Schutz vor eindringender Nässe bietet.
Bei einer Beschädigung oder Teilverlust aus dem aufgegebenen Reisegepäck muss die schriftliche Mitteilung unverzüglich, jedoch spätestens binnen 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nach- dem das Reisegepäck Ihnen zur Verfügung steht, bei uns eingegangen sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Versendung der schriftlichen Mitteilung. Die Aushändigung eines PIR wahrt nicht die oben genannten Fristen.
Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben durch die vorbenannten Bestimmungen unberührt.
Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahrzeug am Bestimmungsort angekommen ist oder an dem es hätte ankommen sollen oder an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.
13. Ausführende Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (EN) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unter- richtet werden. Die Liste der Fluggesellschaft mit denen eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes unter http://www.lba.de abrufbar.
14. Reiserücktrittskosten- Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.
15. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
16. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, so- weit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Die Einzelheiten der Reiseausschreibung entsprechend dem Stand Ihrer Verfassung. Ein Irrtum wird vorbehalten. Insbesondere für Schreib- und Rechenfehler wird nicht gehaftet. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet aus- schließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung von uns dem Grunde nach nicht deutschem Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen der Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Sie können uns an unserem Firmensitz in Aschaffenburg verklagen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Ab- kommen, die auf dieses Vertragsverhältnis anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen eines Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als diese Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen gesetzlichen Vorschriften.
vfly ist eine Marke der vtours GmbH
Vertragspartner: vtours GmbH
Weißenburger Straße 30
D-63739 Aschaffenburg
geschäftsführer Achim Schneider
amtsgericht Aschaffenburg, Germany
HRB 9085
Stand: Januar 2018