vtours-Einzelleistungen ab 01. Mai 2019 ohne freiwillige Insolvenzabsicherung

Serviceleistungen für Reisebausteine behalten ihre Gültigkeit!

Die allgemeine Verunsicherung seit Einführung des neuen EU-Pauschalreiserechts zum 01. Juli 2018 hat sich in der Zwischenzeit erfreulicherweise gelegt. Auch im Hinblick auf die Vermittlung von Reisebausteinen mit freiwilliger Insolvenzabsicherung hat sich seitens der Veranstalter ein Trend abgezeichnet, dem auch wir folgen.

Zum 01. Mai 2019 wird die freiwillige Insolvenzabsicherung von Einzelleistungen nicht mehr Bestandteil des vplus-Pakets sein – alle Serviceleistungen wie Zugang zum Kundenportal „Buchungsstatus“ auf vtours.com und/oder vfit.de, Infos zu Einreisebestimmungen, digitaler Reiseführer und die 24-Stunden-Servicenummer behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.

Die gleiche Regelung wurde auch für die vtours-Marken urlaubstransfers und vfly getroffen.